Bildschirmarbeitsplätze
Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden seit 2016 durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen”, geregelt.
Der Abschnitt 6 der Arbeitsstättenverordnung beschreibt folgende Bereiche:
- 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
- 6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
- 6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
- 6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
- 6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
- 6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen