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Beratung für Schulen in freier Trägerschaft

Das Beratungs- und Unterstützungssystem zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren der Stabsstellen AuG der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung steht ausschließlich für öffentliche Schulen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Verfügung.

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Neben dem Arbeitgeber ist die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen ihrer oder seiner Aufgaben und Befugnisse als „Leiter des Betriebs“ verantwortlich (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 Arbeitsschutzgesetz). Eine explizite Übertragung der Verantwortung ist dazu nicht erforderlich.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind durch den Schulträger der Schulen in freier Trägerschaft nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in eigener Zuständigkeit zu beauftragen.

Für die Beschäftigten in Schulen in freier Trägerschaft ist i. d. R. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig.

 

Staatliche Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gelten unmittelbar auch für Schulen in freier Trägerschaft:

Als wesentliche Ergänzung zum staatlichen Recht im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu beachten.

Rund-Erlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums gelten nur für öffentliche Schulen. Für Schulen in freier Trägerschaft sind teilweise andere Vorgaben zu beachten. 

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