Verzeichnis der Gefahrstoffe
Für die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV als Teil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG muss festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen.
Dazu muss bekannt sein
- die genaue Bezeichnung jedes vorhandenen Gefahrstoffs
- die Einstufung jeden Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- die jeweilige Menge jedes vorhandenen Gefahrstoffe
- die Orte in der Schule, wo die Gefahrstoffe gelagert und verwendet werden.
Diese Angaben müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 12 GefStoffV gesammelt werden. Es ist notwendig, alle in der Schule vorkommenden Gefahrstoffe zu erfassen.
Zur Erfassung und Verwaltung der Stoffe bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Die Verwendung der folgenden Programme (bzw. online-Lösungen wie „DEGINTU”) erleichtern den Verwaltungsaufwand:
- https://www.degintu.de/
Deutsches Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Die Nutzung ist kostenfrei und steht nach einmaliger Registrierung einer Schule, eines Schülerlabors oder einer Einrichtung der Lehramtsausbildung durch die Dienstellenleitung jeder Lehrkraft zur Verfügung. - myWingis (Angebot der BG Bau)
(die Reihenfolge stellt keine Wertigkeit der Qualität dar).
Unter dem folgenden Link befindet sich eine Word-Datei zur „manuellen” Erstellung eines Gefahrstoff-Verzeichnisses: