Gefährdungen und Maßnahmen
Sicherheit hat Priorität, um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten und um rechtliche - insbesondere auch dienstrechtliche - Konsequenzen zu vermeiden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Unterrichts im Fach Technik / Werken gehört es, das Sicherheitsbewusstsein der Lehrerinnen und Lehrer als auch der Schülerinnen und Schüler für sich und andere sowie ihre Bereitschaft zur Verhütung von Gefahren und Unfällen zu wecken. Die staatlichen Regelungen zum Arbeitsschutz und die als autonomes Recht der Unfallversicherungsträger erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Bei der Bildung der Lerngruppen sind die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Dieses setzt die Sachkunde der Lehrkräfte und die Kenntnis der Sicherheitsbestimmungen sowie der jeweils allgemein gültigen Vorschriften über den Einsatz der Maschinen voraus. Lehrkräfte haben sich durch angebotene Fortbildungen auf dem Stand der Technik zu halten. Bei der Benutzung der Maschinen müssen sich Lehrkräfte ihrer besonderen Vorbildfunktion bewusst sein. Eine Betriebsanweisung für jede Maschine muss an geeigneter Stelle vorhanden sein.