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Gefahrstoffe

Was sind Gefahrstoffe?

Die Gefahrstoffverordnung definiert alle Stoffe mit folgenden Eigenschaften als Gefahrstoffe:

  1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 der Gefahrstoffverordnung,
  2. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
  4. Stoffe und Gemische , die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch- chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

Vom Hersteller sind Gefahrstoffe richtig zu etikettieren. Das zugehörige Sicherheitsdatenblatt gibt umfangreich Auskunft über einen Gefahrstoff. Neben den offensichtlichen Gefahrstoffen sind auch solche zu nennen, die beispielsweise durch ihre aktuelle Temperatur zu einem werden (z. B. heißes Wasser, heißes Öl).