Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode zur systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte an Schulen im Zuge ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit zu beschreiben und diesen präventiv, d. h. noch bevor Gesundheitsschäden oder Unfälle auftreten, mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
Gesetzliche Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine schriftliche Beurteilung nach TRGS 400. Dort werden alle Gefährdungen gelistet und es wird beschrieben, wie man diesen begegnet.
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Schritten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP- Prinzip festgelegt: Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Substitution: Es ist grundsätzlich vor der Durchführung eines Experimentes zu prüfen, ob das anvisierte Ziel mit Stoffen erreicht werden kann, die weniger gesundheitsschädliche Eigenschaften aufweisen. Das Ergebnis dieser Ersatzstoffprüfung ist zu dokumentieren.
Technische Maßnahmen: Beispiel: Sicherung der Fachräume, intakte Abzüge, Vorliegen einer auch für Schülerinnen und Schüler verständlichen Betriebsanweisung, Versuche unter einem Abzug durchführen
Organisatorische Maßnahmen: Beispiel: angemessene Hygienemaßnahmen, Versuchsdurchführung in kleineren Gruppen, Unterweisungen der Schülerinnen und Schüler vor der Durchführung eines Experimentes
Personenbezogene Maßnahme: Beispiel: Augen- und Handschutz müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, Aufstellung von Schutzscheiben
Wichtig ist, dass entdeckte Gefährdungen beseitigt oder gemindert werden, bis sie als unerheblich bezeichnet werden können.
Sehr komfortabel ist die kostenlose Webanwendung „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung“ (www.degintu.de) zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Hier gibt es Muster-Gefährdungsbeurteilungen, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können.