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"Zuwanderung Osteuropa - Schule" - Arbeitsgemeinschaften der Sprachbildungszentren (RLSB)

Die Sprachbildungszentren – Zentren für Sprachbildung und Interkulturelle Bildung - haben in jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eine Arbeitsgemeinschaft „Zuwanderung Osteuropa – Schule“ (ZOS) eingerichtet.

Durch diese Form der Vernetzung zur Beratung und Unterstützung rund um Fragen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus osteuropäischen Zuwanderungsfamilien sollen Betroffene für bestehende oder aufkommende schulische Herausforderungen unmittelbar und spürbar Entlastung erfahren.

Im Fokus des Handelns steht immer, den täglichen im Kontext Schule auftretenden Herausforderungen mit osteuropäischen Zuwanderungsfamilien aktiv zu begegnen.

  • Die Sprachbildungszentren vernetzen durch die Arbeitsgemeinschaften „Zuwanderung Osteuropa“ unter anderem Schulen, Selbstorganisationen, Behörden, Verbände und Träger miteinander.
  • Wenn möglich, organisieren sie regelmäßige Treffen zur Vernetzung und zur Arbeit an aktuellen Fokusthemen.
  • Ein E-Mail-Verteiler dient der Verbreitung von Neuerungen und aktuellen Themen bezüglich der Zielsetzung.
  • Der Zugang zu einigen Familien ist zumeist nur durch vertraute Personen möglich. Daher streben die Sprachbildungszentren besonders durch ihre Arbeitsgemeinschaften eine enge Kooperation mit diesen an.
  • Da das Verständnis der Sprache eine wichtige Grundlage der Kommunikation darstellt, helfen die Sprachbildungszentren nach Möglichkeit, geeignete Sprachmittlerinnen und Sprachmittler über die Netzwerke der Arbeitsgemeinschaften zu finden.
  • Wenn eine Gesprächsbegleitung im Sinne einer dritten Perspektive hilfreich erscheint, kommen Personen aus den Arbeitsgemeinschaften gerne zu Gesprächen hinzu.
  • Die Sprachbildungszentren bieten kultursensible Beratung und direkte Unterstützung: Sie kommen vor Ort zu Gesprächen, z. B. in die Schule.

Fazit: Die Sprachbildungszentren der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind in allen schulischen Fragen rund um schulpflichtige Kinder von zugewanderten Familien aus Osteuropa sowie deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten ansprechbar.