Erstsprachen-Lehrkräfte
Der Erstsprachenunterricht ist ein Angebot, welches auf Antrag an den Niedersächsischen Schulen eingerichtet werden kann und von Erstsprachen-Lehrkräften, die das Land Niedersachsen einstellt, erteilt wird. Erstsprachen-Lehrkräfte unterrichten zumeist an mehreren allgemein bildenden Schulen, wobei eine dieser Schulen die sogenannte Stammschule ist.
Die Lehrkräfte werden mit mehr als der Hälfte ihrer Stunden für die Erteilung von Erstsprachenunterricht eingesetzt. Daneben unterstützen sie ihre Einsatzschulen in der Sprach- und Kulturvermittlung. Möglich sind darüber hinaus ergänzende Einsatzmöglichkeiten wie in Arbeitsgemeinschaften, dem Paralleleinsatz im Fachunterricht, der Durchführung von Projekten, schulbegleitenden Integrationsmaßnahmen, außerunterrichtlichen Angeboten (z. B. im Ganztag), der Sprachförderung sowie der Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen.
Voraussetzungen für die Einstellung
Voraussetzung für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst als Lehrkraft für den Erstsprachenunterricht im Primarbereich ist eine abgeschlossene Lehramtsausbildung in Deutschland oder im Herkunftsland sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1. Gleiches gilt für die Erstsprache. Es können berufsbegleitende Qualifikationen in Deutsch vom Sprachniveau B2 auf das Sprachniveau C1 durchlaufen werden.
Lehrkräfte, die Erstsprachenunterricht im Sekundarbereich I und in berufsbildenden Schulen erteilen, müssen darüber hinaus über eine in Deutschland oder dem Herkunftsland erworbenen Befähigung für einen moderne Fremdsprache für das jeweilige Lehramt sowie über Deutschkenntnisse und Kenntnisse in der Erstsprache jeweils mindestens auf der Niveaustufe C1 verfügen.
Praktische Erfahrungen in der Tätigkeit als Lehrkraft, unterrichtsbezogene Kompetenzen, institutionelle Kompetenzen sowie Teamfähigkeit, Engagement und Flexibilität sind weiterhin wünschenswert.
Lehrkräfte für den Erstsprachenunterricht sind Bedienstete des Landes Niedersachsen. Sie unterliegen somit allen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landesdienstes.
Sie möchten sich als Lehrkraft für Erstsprachenunterricht bewerben?
Bewerbungen mit Anschreiben und entsprechenden Qualifikationsnachweisen übersenden Bewerberinnen und Bewerber an das jeweilige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Qualifikationsnachweise:
- Einsatz in der Grundschule: abgeschlossene Lehramtsausbildung in Deutschland oder im Herkunftsland
- Einsatz im Sekundarbereich I: Lehrbefähigung für moderne Fremdsprachen in Deutschland oder im Herkunftsland
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1
- Sprachkenntnisse in der Herkunftssprache auf dem Niveau C1
- Nachweis über praktische Erfahrungen
- Lebenslauf
Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse finden Sie unter folgendem Link: