Herkunftssprachliche Lehrkräfte
Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot des Landes Niedersachsens und wird von herkunftssprachlichen Lehrkräften des Landes Niedersachsens erteilt. Sie unterrichten zumeist an mehreren allgemein bildenden Schulen, wobei eine dieser Schulen die sogenannte Stammschule ist.
Vorrangig werden die Lehrkräfte für die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht eingesetzt. Daneben unterstützen sie ihre Einsatzschulen in der Sprach- und Kulturvermittlung. Möglich sind auch ergänzende Einsatzmöglichkeiten, wie in interkulturellen, bilingualen und mehrsprachigen Angeboten, der Paralleleinsatz im Fachunterricht, die Durchführung von Projekten sowie die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen.
Voraussetzung für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst als Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht ist eine abgeschlossene Lehramtsausbildung in Deutschland oder im Herkunftsland sowie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1. Gleiches gilt für die Herkunftssprache. Praktische Erfahrungen in der Tätigkeit als Lehrkraft, unterrichtsbezogene Kompetenzen, institutionelle Kompetenzen sowie Teamfähigkeit, Engagement und Flexibilität sind weiterhin wünschenswert.
Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht sind Bedienstete des Landes Niedersachsen. Sie unterliegen somit allen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landesdienstes.
Sie möchten sich als Lehrkraft für herkunftssprachlichen Unterricht bewerben?
Bewerbungen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen können beim jeweiligen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden.
Qualifikationsnachweise:
- Einsatz in der Grundschule: abgeschlossene Lehramtsausbildung in Deutschland oder im Herkunftsland
- Einsatz im Sekundarbereich I: Lehrbefähigung für moderne Fremdsprachen in Deutschland oder im Herkunftsland
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1
- Sprachkenntnisse in der Herkunftssprache auf dem Niveau C1
- Nachweis über praktische Erfahrungen
- Lebenslauf
Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse finden Sie unter folgendem Link: https://www.rlsb.de/themen/auslaendische-bildungsabschluesse