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Zulassungsverfahren

Die laufbahnrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist der

  • Abschluss Master of Education oder
  • die Erste Staatsprüfung für das angestrebte Lehramt oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Prüfung

Sonderregelungen bei einzelnen Lehrämtern auch bezüglich eines Quereinstiegs (Bewerbung ohne Lehramtsstudium) entnehmen Sie bitte den besonderen Hinweisen zu den einzelnen Lehrämtern. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt im Einzelfall im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach einer ordnungsgemäßen Bewerbung - sie muss nicht gesondert vorher beantragt werden.

Zum Vorbereitungsdienst wird außerdem nur zugelassen, wer über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Orientierung ist das „Große Deutsche Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts. Bestehen Zweifel an den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen, erfolgt eine Überprüfung durch einen hierfür bestellten Ausschuss.

Sollten Sie sich - nach einer Bewerbung in Niedersachsen - leider doch entschließen einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland anzunehmen, so sind Sie verpflichtet, dieses sofort mitzuteilen. Da in diesem Fall Ihr Ausbildungsanspruch bereits erfüllt wurde, ist die weitere Teilnahme am Auswahl- und Zulassungsverfahren in Niedersachsen ausgeschlossen. Durch die Annahme eines Ausbildungsplatzes in einem anderen Bundesland wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Niedersachsen unwirksam. Durch Ihre sofortige Meldung kann Ihr Platz schnellstens einem anderen Bewerber zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe Weitere Informationen).

Die Zuständigkeit für das Bewerbungsverfahren um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Lehrämter liegt im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig.

(Diese Zuständigkeit gilt bis zum Erhalt eines Anschreibens bezügl. der Einstellung)

Ansprechpersonen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Tel.: 0531 484-3233
[email protected]

Sprechzeiten: 

Montag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr