Einstellung in den Vorbereitungsdienst - Allgemeine Hinweise
Nach Annahme des Ausbildungsplatzes wird es einige Wochen dauern bis Sie wieder Nachricht von uns erhalten.
Bis dahin bitten wir Sie von Nachfragen per Telefon oder E-Mail abzusehen, da im Einstellungsbereich aus technischen Gründen Ihre Daten noch nicht zur Verfügung stehen!
Folgende Unterlagen können Sie jedoch schon besorgen und bereithalten (aber bitte noch nicht zu uns senden):
- Zeugnisse über Schul- und Berufsausbildung
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses (oder vergleichbar)
- Kopie des Bachelorzeugnisses (oder vergleichbar)
- Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis o.ä.), - eine durch das Standesamt ausgestellte Geburts- und ggf. Eheurkunde, bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und zusätzlich eine Kopie
- ggf. durch das Standesamt ausgestellte Geburtsurkunden der Kinder und zusätzlich je eine einfache Kopie
- ggf. eine amtlich beglaubigte und zusätzlich eine einfache Kopie des Scheidungsurteils (nur Tenor),
- ggf.: Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis für Religion (► vgl. Frage & Antworten),
- Nachweis einer Ersthelferausbildung, über 9 Unterrichtsstunden, die zum Einstellungstermin nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. (► vgl. Fragen & Antworten),
- Nachweis Masernschutz (► vgl. Fragen & Antworten),
- ggf.: bei bestehender Schwangerschaft einen entsprechenden ärztlichen Nachweis.
- für das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis: falls Sie keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel und ggf. eine Arbeitserlaubnis
Sollten die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher Sprache verfasst sein, so ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
Für die folgenden Unterlagen erhalten Sie mit unserem ersten Anschreiben die dafür nötigen Vordrucke, die Sie bitte auch erst dann beantragen (1.) bzw. ausfüllen und eigenhändig unterschreiben (2.,3.,4.,5.)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden,
- Erklärung über Vorstrafen, laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren,
- Erklärung, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind,
- vollständig ausgefüllter Personal- und Besoldungsfragebogen eigenhändig unterschrieben.
- Information zum Anwärtersonderzuschlag für FöS, RS, HS
Bitte die Angabe Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer auf dem gelben Besoldungsfragebogen nicht vergessen.
Die Übersendung des erweiterten Führungszeugnisses (1.) erfolgt nach Beantragung direkt an die Einstellungsbehörde.
In unserem Schreiben werden wir Sie bitten die Unterlagen sofort vorzulegen. Unter sofort verstehen wir in diesem Zusammenhang:
- dass das Führungszeugnis sofort (mit der Bescheinigung) zu beantragen ist,
- dass Unterlagen, die Sie selbst vorliegen haben, mit den zugesandten Erklärungen und Fragebögen sofort zu übersenden sind,
- dass - soweit Sie Religionslehrkraft sind - spätestens jetzt eine kirchliche Unterrichtserlaubnis zu beantragen ist und
- dass spätestens jetzt eine Anmeldung zur Ersthelferausbildung erfolgen muss.
Die Zuständigkeiten für die Einstellung finden Sie unter Fragen und Antworten (► vgl. Fragen und Antworten)