Fragen & Antworten zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Auf dieser Seite finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zu Führungszeugnis, Ersthelferausbildung, Lohnsteuerabzugsverfahren, kirchliche Unterrichtserlaubnis, Ausbildungsschule, ...
Ohne gültiges erweitertes Führungszeugnis ist eine Einstellung nicht möglich!
Kann ich das Führungszeugnis sofort nach meiner Zulassung beantragen?
Nein, denn Sie müssen dem Einwohnermeldeamt ein Bestätigungsschreiben vorlegen, das Sie von uns mit dem Einstellungsanschreiben erhalten.
Aufgrund der gegenwärtigen Situation versuchen Sie jedoch schon jetzt, einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu reservieren, der spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin liegt.
Unter besonderen Voraussetzungen können Sie das Führungszeugnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz auch online beantragen:
www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Auf dieser Internetseite können Sie sich auch allgemein über Fragen zum Führungszeugnis informieren.
Ich habe bereits ein älteres Führungszeugnis aus einem anderen Bewerbungsverfahren. Reicht das aus?
Nein, das Führungszeugnis muss aktuell sein. Es muss auch nach den Anforderungen der §§ 30 a i.V.m. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellt sein.
Ich halte mich für einige Zeit im Ausland auf. Wer kann für mich das Führungszeugnis beantragen?
Über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie ausführliche Auskünfte auf der oben genannten Seite des Bundesjustizamtes.
Hier werden ebenfalls die Voraussetzungen für die Online-Beantragung erläutert. Vielleicht erfüllen Sie diese Online-Ausweisfunktionen und können von der Online-Beantragung Gebrauch machen? Bitte informieren Sie sich vorher.
Aber beachten Sie bitte, dass Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen und das o.g. Bestätigungsschreiben mit vorlegen (bzw. hochladen) müssen. Sie können es für diesen Zweck -auf Antrag- auch per mail von uns erhalten.
Wohin wird das Führungszeugnis gesandt?
Das Führungszeugnis geht direkt vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - an uns.
Wo kann ich die Ausbildung absolvieren?
Die Ersthelferausbildung wird durchgeführt z. B. vom Malteser Hilfsdienst, von der Johanniter Unfallhilfe, vom Deutschen Roten Kreuz, von der DLRG und vom Arbeitersamariterbund. Es handelt sich um Kurse gemäß DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1. Die Ausbildung dauert neun Unterrichtseinheiten. Die Bezeichnung der Kurse lautet z.B. „Erste-Hilfe-Grundausbildung“, „Erste-Hilfe-Ausbildung (Grundkurs)“. „Erste Hilfe am Kind“ nur dann, wenn sich dieser Kurs auch an Lehrerinnen und Lehrer richtet (kein Kurs für Hilfe für Säuglinge).
Ich habe früher schon einmal eine Ersthelferausbildung gemacht. Was muss ich da beachten?
Liegt die Ersthelferausbildung länger als zwei Jahre zurück, ist der Nachweis dieser Ausbildung in Verbindung mit dem Nachweis über einen Auffrischungskurs über 9 Unterrichtseinheiten ausreichend.
Können andere gleichwertige Ausbildungen anerkannt werden?
Ja, z.B. die Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Heil- und Pflegeberuf kann anerkannt werden. Voraussetzung ist die regelmäßige Fortbildung , bzw. Tätigkeit in diesem Bereich:
Personen mit einer sanitätsdienstlichen oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen / rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erst-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
Bitte fragen Sie im Zweifel bei uns an, ob evtl. bei Ihnen der Verzicht auf eine aktuelle Ersthelferausbildung möglich ist.
Bis wann muss der Nachweis vorliegen?
Die Ausbildungsbescheinigung kann bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes nachgereicht werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Ausbildungsbescheinigung auch nach Beginn des Vorbereitungsdienstes nachgereicht werden. Bitte bemühen Sie sich, so bald wie es wieder möglich ist, einen Kurs zu besuchen.
Die Teilnahme an Online-Kursen ist nicht ausreichend
Um die Lohnsteuerabzugsmerkmale für seine Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank abrufen zu können, benötigt der Arbeitgeber die Steuer-IdNr. seiner Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beginn des Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitgeber sein Geburtsdatum sowie seine Steuer-IdNr. mitzuteilen sowie Auskunft darüber zu geben, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine IdNr. mit, so ist ein Abruf der ELStAM nicht möglich. In dem Falle hat die Versteuerung nach Steuerklasse 6 zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17842&article_id=100564&_psmand=111
Muss ich einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen?
Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren wurden und in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschule, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Sonderpädagogik eingestellt werden wollen müssen Sie einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen. Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist kein Nachweis erforderlich.
Wie muss ich den Nachweis erbringen?
Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, der Übersendung einer beglaubigten Kopie der Impfbescheinigung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erbracht werden. Das Muster für die ärztliche Bescheinigung finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes unter https://www.nlga.niedersachsen.de/downloads/downloads-205271.html
Bis wann muss der Nachweis spätestens vorgelegt werden?
Der Nachweis muss zwingend vor Beginn des Vorbereitungsdienstes bei der RLSB vorgelegt werden.
Kann ich auch vorläufig ohne den Nachweis eingestellt werden?
Dies ist leider nicht möglich.
Wo kann ich mich allgemein über Fragen zum Masernschutz informieren?
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes unter https://www.nlga.niedersachsen.de/downloads/downloads-205271.html.
Wo beantrage ich die Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis für Religion in Niedersachsen?
Für die evangelische Religion wenden Sie sich an die:
Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511/12 41-393
https://www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/
Für die katholische Religion wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Generalvikariat:
Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Hauptabteilung Bildung
Domhof 24
31134 Hildesheim
Tel. 05121 307-287
https://www.bistum-hildesheim.de/bildung-kultur/schulen-hochschulen/religionsunterricht/die-missio-canonica-kirchliche-unterrichtserlaubnis/
Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück
Schulabteilung
Hasestr. 40 A
49074 Osnabrück
Tel. 0541 318-351 o. 318-0
http://schulabteilung-os.de/txt.5/index.html
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 27
48143 Münster
Tel. 0251 495-0
http://www.bistum-muenster.de/index.php?cat_id=13795
Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 3
33098 Paderborn
Tel. 05251 125-0
http://www.schuleunderziehung.de/870-Religions-unterricht/913-Missio-canonica/9747,Antragsverfahren-Missio-canonica--Kirchliche-Unterrichtserlaubnis.html
Für die islamische Religion wenden Sie sich an den:
Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen
Dieckbornstraße 11
30449 Hannover
https://www.beirat-iru-n.de/
Wann muss ich die Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis beantragen?
Die Erteilungsverfahren sind relativ langwierig, daher ist eine schnellstmögliche Beantragung erforderlich. Eine Beantragung kann erst nach erfolgter Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
Kann ich auch vorläufig ohne die Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis eingestellt werden?
Dies ist leider nicht möglich.
Wann erfahre ich, welcher Ausbildungsschule ich zugewiesen werde?
Die Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsschule hängt organisatorisch von einigen Faktoren ab, z.B. der Unterrichtsversorgung der Schulen, den Fächerkombinationen der Auszubildenden, den benötigten Fächerkombinationen usw. Die Ermittlung der Ausbildungsschule für jeden einzelnen Auszubildenden nimmt daher einige Zeit in Anspruch. In Einzelfällen kann die Zuweisung erst kurz vor dem Einstellungstermin verbindlich erfolgen.
Sie werden durch das Studienseminar über Ihre zukünftige Ausbildungsschule informiert werden. Bitte sehen Sie von Rückfragen in Ihrem Seminar ab.
Die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren haben ausschließlich schwerbehinderte Personen sowie Personen, die mindestens ein minderjähriges Kind oder eine/einen Pflegebedürftige/n betreuen.
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Teilzeitmodelle:
Modell A (vorrangig)
Die Ausbildung erfolgt durchgängig in beiden Unterrichtsfächern, alle Seminarveranstaltungen sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 18 Monate.
Modell B (nachrangig, nur nach Absprache mit dem Studienseminar)
Die Ausbildung erfolgt in einer ersten Phase zunächst nur in einem Unterrichtsfach, die Seminarveranstaltungen für dieses Fach sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird nur in diesem Fach erteilt und kann auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. In einer zweiten Phase erfolgt die Ausbildung in dem anderen Unterrichtsfach, die Seminarveranstaltungen für dieses Fach sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird nur in diesem Fach erteilt und kann auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. In der letzten Phase (4-6 Monate vor der Prüfung) erfolgt die Ausbildung in beiden Fächern, die Seminarveranstaltungen für beide Fächer sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird in beiden Fächern erteilt und kann auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. Hier verlängert sich die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes auf bis zu 36 Monate.
Die Frage der Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes erfolgt in der Regel nach der Zulassung in Absprache mit der zuständigen Seminarleitung.
Warum muss ich Urkunden mehrmals einreichen?
Die durch das Standesamt ausgestellten Geburts- und ggf. Eheurkunden werden für Ihre Personalakte benötigt. Die Kopien werden vom RLSB der Landesweiten Bezüge- und Versorgungsstelle übersandt, weil sie dort für die Aufnahme Ihrer Bezügezahlung benötigt werden.
Welche Zeugnisse über Schul- und Berufsausbildungen muss ich vorlegen?
Für Ihre Personalakte müssen Ihre Abschlüsse vollständig nachgewiesen sein.
Welche Anschrift muss ich im Personal- und Besoldungsfragebogen angeben, wenn ich bis zur Einstellung noch umziehen werde?
Wenn Sie Ihre neue Anschrift schon wissen, tragen Sie diese bitte gleich ein.
Ich habe nach der Zulassung geheiratet, bzw. beabsichtige noch vor der Einstellung zu heiraten.
Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Heirat an:
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Haben Sie nach der Zulassung geheiratet, und können mit den angeforderten Einstellungsunterlagen schon die Urkunde und auch ggf. die Namensänderung mitsenden, ist das ausreichend.
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Ist der Termin für die Heirat jedoch später, aber vor dem Einstellungstermin, so müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Dann wird geklärt, welche weiteren Informationen wir benötigen.