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Vorbereitungsdienst in Niedersachsen

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß  der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.07.2010 (Nds.GVBl.Nr.19/2010 S.288) in der jeweils geltenden Fassung sowie den Durchführungsbestimmungen hierzu.

Hier finden Sie alle Informationen zum Vorbereitungsdienst in Niedersachsen.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate; über eventuelle Anrechnungen auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird nach der Zulassung zum Vorbereitungsdienst entschieden.

In der Regel wird der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. (Auf Antrag ist auch die Einstellung in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis möglich.)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur berufen werden,

  • wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, und
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten und
  • gesundheitlich geeignet ist.

Wer nicht die Unionsbürgerschaft besitzt, leistet den Vorbereitungsdienst - soweit die Voraussetzungen erfüllt sind - in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab. Entscheidend ist hier unter anderem das Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels und ggf. einer Arbeitserlaubnis.

Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses erhalten Sie eine Ernennungsurkunde, keinen Vertrag. Die Annahme der Urkunde - spätestens am Tag der vorgesehenen Einstellung - bewirkt den Beginn des Vorbereitungsdienstes. Eine verspätete Annahme zieht auch ein späteres Ende nach sich!

Als Beamter erhalten Sie grundsätzlich Ihre Bezüge monatlich im Voraus. Es wird aber ca. 2 Monate dauern, bis die reguläre Zahlung aufgenommen werden kann. Daher erhalten Sie ungefähr vier Wochen nach der Einstellung den ersten Abschlag in der voraussichtlichen Höhe.

Als Beamter sind Sie sozial- und rentenversicherungsfrei. Sie erhalten i. d. R. für krankheitsbezogene Aufwendungen eine Beihilfe zu einem bestimmten Prozentsatz, müssen sich aber privat absichern. Bitte informieren Sie sich über diese wichtigen Angelegenheiten (www.nlbv.niedersachsen.de).

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach Bestehen der Staatsprüfung mit Ablauf des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes kraft Rechtsvorschrift. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Prüfung wird kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begründet.
Die Höchstaltersgrenze für eine Einstellung in den Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe, nach bestandener Staatsprüfung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes, ist grundsätzlich das vollendete 45. Lebensjahr. Lebensältere Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgreichem Auswahlverfahren als Tarifbeschäftigte eingestellt.