Textgenerierende KI-Systeme
Spätestens seit im November 2022 das textgenerierende KI-System „Chat-GPT“ veröffentlicht und frei zugänglich wurde, ist künstliche Intelligenz in aller Munde. Auch wenn es neben Chat-GPT zahlreiche weitere KI-Anwendungen geben dürfte, so dürfte ersteres aktuell doch die Diskussionen dominieren und soll daher an dieser Stelle exemplarisch benannt werden.
Bei Chat-GPT handelt es sich um einen sogenannten Chatbot (ein textbasiertes Dialogsystem, welches das Chatten zwischen einem Menschen und einem technischen System ermöglicht), welcher u.a. in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen oder bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen kann.
Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass der für jedermann freie Zugang zu künstlicher Intelligenz zwangsläufig auch Einfluss auf den schulischen Bereich nehmen muss. Gerade im Hinblick auf künftige Anforderungen in Ausbildung, Studium und Beruf dürfte ein kompetenter Umgang mit künstlicher Intelligenz nicht zu unterschätzen sein.
Allerdings sind mit der Nutzung von ChatGPT im unterrichtlichen Kontext natürlich auch rechtliche Aspekte, hier insbesondere des Datenschutzes, zu beachten. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in diesem Zusammenhang einen Handlungsleitfaden „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ herausgegeben. Auf der dortigen Seite 6 finden Sie Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es bei der Nutzung im unterrichtlichen Zusammenhang zu beachten gilt