Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Ausstattung

Bei der Auswahl einer lernförderlichen Ausstattung und Infrastruktur für eine Schule treten zahlreiche Anforderungen hervor. Aus Sicht der Schule stehen individuelle und pädagogische Fragen im Vordergrund. Aus Sicht eines Schulträgers geht es vor allem um eine Standardisierung für die Wartbarkeit und den Betrieb der IT-Ausstattung und die Datafizierung von Schule.

Eine Lösung für die Klärung der Perspektiven ist ein offener, prozessorientierter Diskurs in Form eines kommunalen Medienentwicklungsplans. Ein kommunaler Schulträger ist nach § 108 NSchG verpflichtet, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln gehört auch die Ausstattung mit Medien. Zum einen werden die Verwaltungsbereiche der Schulen ausgestattet, gewartet und häufig durch städtische Mitarbeiter betreut, zum anderen separat davon der Bereich der pädagogischen Unterrichtsmedien durch die Schulverwaltung und die Mitarbeiter der Schulen. Dabei muss sich die Sachausstattung der Schulen an dem allgemeinen Stand der Technik und den Bedürfnissen der lehrplanmäßigen Aufgabenerfüllung orientieren, die in den Kerncurricula der Unterrichtsfächer festgelegt sind. Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers erarbeitet einen Medienentwicklungsplan und ein Konzept, welches Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthält.
Die Medienentwicklungsplanung ist als Managementprozess zu verstehen. Demnach ist die Medienentwicklungsplanung nicht nur das Aufstellen einer Ausstattungsplanung, sondern beschreibt vielmehr einen komplexen Prozess, in dem die Anpassung an technische und gesellschaftliche Entwicklungen als dauerhafte Organisationsaufgabe begriffen und dargestellt wird. Dabei sind die Definition der Aufgabenstellung, die Ermittlung der verfügbaren und notwendigen Ressourcen, die vorhandenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, das notwendige Qualifizierungsprogramm und eine begleitende Evaluation grundlegende Faktoren des Konzepts.

Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die Unterrichtsfächer. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die Auswertung Daten für eine Planung der Infrastruktur für eine Vernetzung der Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit nach § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz, insbesondere § 6 und § 7. Auf der Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs- und Servicekonzepte zur Regelung des First-, Second- und Third-Level-Supports entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine Ermittlung des Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich.

Die erwarteten baulichen Veränderungen durch Verkabelung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie Brandschutz und Denkmalschutz werden formuliert. Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Ausführung des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Der Ablauf und die Ergebnisse werden mit Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des Planungszeitraums evaluiert.

Mit der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakt in Niedersachsen ist eine Anlage erschienen, welche Hinweise zu Ausstattungskomponenten enthält. Der entsprechende Auszug steht als Download in der rechten Spalte zur Verfügung.