DigitalPakt Schule
Die Voraussetzung für Schulen, um eine Förderung im Sinne des DigitalPakt Schule zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienbildungskonzept. Im Medienbildungskonzept schaffen Sie eine Verbindung zwischen Ihrer Ausstattung und Internetanbindung, Ihrem pädagogischen Einsatzkonzept, dem Erwerb von Medienkompetenzen im schuleigenen Curriculum sowie einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.
Bei Antragstellung im digitalen Antragsformular muss noch nicht zwingend das komplette Medienbildungskonzept vorliegen. Es genügt vorerst ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil, das diese Punkte überblicksartig beschreibt.
Für die Entwicklung bzw. Aktualisierung des Medienbildungskonzeptes hat jede Schule Zeit bis zum Abschluss der Maßnahme. Der Digitalpakt ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt, das Erstellen von Anträgen kann also in Ruhe erfolgen. Mehrfachanträge sind ebenfalls möglich. Die Fördermittel sind für Ihre Schule und für den Schulträger im Voraus errechnet und bis zum 16.05.2023 reserviert.
Für die Entwicklung bzw. Aktualisierung Ihres Medienbildungskonzeptes finden Sie durch die Medienberatung Niedersachsen des NLQ kompetente Unterstützung. Nehmen Sie Kontakt auf! Aktuell sind für die medienpädagogische Beratung der Schulen und der Lehrkräfte ca. 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater im Auftrag des NLQ für Schulen und Schulträger beratend tätig. Darüber hinaus gibt es zahlreiches Info-Material für Schulen auf dem Portal DigitalPakt Schule in Niedersachsen.