DigitalPakt Schule
Die Voraussetzung für Schulen, um eine Förderung im Sinne des DigitalPakt Schule zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienbildungskonzept. Im Medienbildungskonzept schaffen die Schulen eine Verbindung zwischen der Ausstattung und Internetanbindung, dem pädagogischen Einsatzkonzept, dem Erwerb von Medienkompetenzen im schuleigenen Curriculum sowie einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.
Bei Antragstellung im digitalen Antragsformular muss noch nicht zwingend das komplette Medienbildungskonzept vorliegen. Es genügt vorerst ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil, das diese Punkte überblicksartig beschreibt.
Für die Entwicklung bzw. Aktualisierung des Medienbildungskonzeptes hatte jede Schule Zeit bis zum Abschluss der Maßnahme. Der Digitalpakt war usprünglich auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt, das Erstellen von Anträgen konnte in Ruhe erfolgen. Mehrfachanträge waren ebenfalls möglich. Die Fördermittel waren für jede Schule und für den Schulträger im Voraus errechnet und bis zum 16.05.2023 reserviert.
Der Digitalpakt 2.0., auf den sich Bund und Länder im Dezember 2024 geeinigt haben, bietet nun weiteren Schulen die Möglichkeit Gelder für die Digitalisierung zu beantragen. Weitere Informationen finden sich unten auf dieser Seite in den weiterführenden Informationen.
Für die Entwicklung bzw. Aktualisierung des Medienbildungskonzeptes finden Sie durch die Medienberatung Niedersachsen des NLQ kompetente Unterstützung. Aktuell sind für die medienpädagogische Beratung der Schulen und der Lehrkräfte ca. 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater im Auftrag des NLQ für Schulen und Schulträger beratend tätig. Darüber hinaus gibt es zahlreiches Info-Material für Schulen auf dem Portal DigitalPakt Schule in Niedersachsen.