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Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Prüfung

Die Prüfung am Ende der Ausbildung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

Schulen finden nach Anmeldung im Schul-Login Formulare rund um die Prüfung.

Ergänzungsprüfung

Für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten besteht bis Ende 2023 die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung bzw. staatliche Prüfung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter abzulegen. Voraussetzungen und nähere Regelungen sind in § 32 NotSanG geregelt.