Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen (§ 8 NotSanG)
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- im Fall einer Ausbildung
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)
- der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1)
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre. Sie kann auch in Teilzeitform über höchstens fünf Jahre angeboten werden.
Die Ausbildung umfasst mindestens:
- Theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 1920 Stunden
- Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen mit einem Umfang von 1960 Stunden
- Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 Stunden