Sozialräume für Lehrkräfte - Toilettenräume
Gefährdungen oder Belastungen können hier entstehen, wenn
- es für die Beschäftigten nach Geschlechtern getrennte Toiletten nicht in ausreichender Anzahl gibt,
- Toilettenräume weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernt liegen,
- die Vorräume nicht mit Handwaschbecken, Seifenspendern, hygienischen Trockenmöglichkeiten und Abfallbehältern ausgerüstet sind,
- die Sanitärräume nicht ausreichend beleuchtet (200 Lux) und belüftbar sind.
Wieviele Toiletten sind erforderlich?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Sanitärräume" (ASR A4.1) unterscheidet bei der Toilettenbenutzung zwischen "niedriger Gleichzeitigkeit" und "hoher Gleichzeitigkeit". Toiletten in Schulen werden hauptsächlich in den Unterrichtspausen aufgesucht. Sie werden also mit "hoher Gleichzeitigkeit" benutzt.
Für weibliche Beschäftigte ergeben sich nach der Arbeitsstättenregel folgende Zahlen:
Zahl der weiblichen Beschäftigten | Mindestanzahl der Toiletten | Mindestanzahl der Handwaschgelegenheiten |
---|---|---|
bis 5 | 2 | 1 |
6 bis 10 | 3 | 1 |
11 bis 25 | 4 | 2 |
26 bis 50 | 6 | 2 |
51 bis 75 | 7 | 3 |
76 bis 100 | 9 | 3 |
101 bis 130 | 11 | 4 |
Für männliche Beschäftigte gelten im Prinzip die gleichen Zahlen. Hier allerdings kann eine Toilette durch ein Urinal ersetzt werden. Bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen für männliche Beschäftigte ist mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen.