Ruhemöglichkeiten für Schwangere und Stillende
Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Möglichkeiten zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Hierfür kann z. B. auch die Liegemöglichkeit im Erste-Hilfe-Raum genutzt werden. Besonders zu beachten ist hierbei, dass die Privatspähre bei der Nutzung zu gewährleisten ist und die Liege jederzeit genutzt werden kann. Die Einrichtung von speziellen Ruheräumen für Schwangere ist an Schulen in der Regel nicht erforderlich.