Links/Quellen
- Richtlinien für Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Wenn nach den RiSU verfahren wird, ist grundsätzlich kein Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV erforderlich. (Siehe hierzu Abschnitt I – 3.12.3) - DGUV - Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen DGUV-Regel 113-018
- DGUV - Information 213-098 Ersatzstoffliste (nur online)
- BAuA: Gefahrstoffverordnung
- BAuA: TRGS 600 - Substitution
- BAuA: TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Unterweisungen
- Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes:
BAuA: TRGS 720 - Technische Regeln für Gefahrstoffe - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - DGUV - BGI 739 - Holzstaub
- DGUV Regel 113-017 - Tätigkeiten mit Explosivstoffen