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Hier finden Sie Informationen zu den Anerkennungsverfahren für folgende ausländische Berufsqualifikationen

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Reglementierte landesrechtlich geregelte Berufsqualifikationen

 

  • Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
  • Erzieherin / Erzieher
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge (Weiterbildung an einer Fachschule)
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Nicht reglementiere landesrechtlich geregelte Berufsqualifikationen

  • Berufliche Abschlüsse an Berufsfachschulen
    • z. B. Pflegeassistent/in, elektrotechnische/r Assistent/in; informationstechnische/r Assistent/in; /kaufmännischer Assistent/in etc.
  • Berufliche Weiterbildung an Fachschulen
    • z.B.  Techniker/in etc.