Frühkindliche Bildung
Qualifizierung in der Kindertagespflege
Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ist die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII durch den örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür müssen u.a. vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege erworben werden. Dies erfolgt i.d.R. durch eine Grundqualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden.
Interessierte Personen, die gerne als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, können sich beim zuständigen Jugendamt vor Ort zu den Voraussetzungen, Qualifizierungen und der Erteilung einer Pflegeerlaubnis informieren und beraten lassen.
Hier werden die grundsätzlichen Informationen zur Qualifizierung kurz dargestellt:
Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe kooperieren in ihren Zuständigkeitsbereichen für die Qualifizierung von Kindertagespersonen mit lokalen Bildungsträgern.
Für die Grundqualifikation wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) in Weiterentwicklung des ursprünglichen DJI Curriculums im Umfang von 160 Stunden das kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) entwickelt, welches den gestiegenen Anforderungen an die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen Rechnung trägt. Mit der 2020 überarbeiteten und aktualisierten Auflage des QHB unter dem (neuen) Titel "Qualität in der Kindertagespflege – Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei" wird dieser Prozess fortgeführt.
Das QHB sieht eine tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 UE) und eine tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 UE) vor. Hinzu kommen ein mindestens 80 Stunden umfassendes Praktikum sowie 140 UE in Form von Selbstlerneinheiten. Mit Abschluss der Grundqualifizierung kann das durch den Bundesverband für Kindertagespflege e.V. vergebene Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" erworben werden.
Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern nach § 35 Abs. 7 NKiTaG eine finanzielle Förderung, wenn Kindertagespflegepersonen die Grundqualifikation nach dem QHB erwerben. Für eine Finanzhilfe nach § 35 Abs. 1 NKiTaG ist eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden nachzuweisen.
Materialien zur Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen sind unter den nachfolgenden Links erhältlich:
Kindertagespflegepersonen sollen ihre Kompetenzen für die Bildung und Erziehung von Kindern sichern und kontinuierlich ausbauen. Fortbildungen tragen dazu bei, Fachwissen und methodische Kompetenzen für die Förderung von Kindern zu erweitern und unterstützen die Reflexion des pädagogischen Handelns sowie den kollegialen Austausch zwischen Kindertagespflegepersonen. Fortbildung trägt daher in entscheidender Weise dazu bei, die Qualität der Betreuungsangebote zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das Land Niedersachsen unterstützt die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe dabei, Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten und gewährt ihnen nach § 35 Abs. 5 NKiTaG eine finanzielle Förderung für die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Kindertagespflegepersonen, die im Kindergartenjahr mindestens 24 UE fachliche Fortbildung absolvieren.
Die Landesregierung hat für als Kindertagespflegepersonen qualifizierte Kräfte Professionalisierungskorridore bis hin zu einem für die Kindertagesbetreuung einschlägigen beruflichen Abschluss geschaffen.
An die Grundqualifizierung nach dem QHB können Kindertagespflegepersonen die niedersächsische Aufbauqualifizierung Kindertagespflege in Ergänzung zum QHB anschließen. Das Rahmencurriculum umfasst 120 UE und zielt darauf ab, die Handlungskompetenzen von Kindertagespflegepersonen in den Bereichen Eltern- und Familienbildung, Organisation und Management, sozialräumliche Vernetzung und in der pädagogischen Arbeit mit dem Kind zu stärken.
Kindertagespflegepersonen, die noch eine Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum im Umfang von 160 UE erworben haben, können die niedersächsische Aufbauqualifizierung Kindertagespflege im Umfang von 400 UE absolvieren.
Mit der Absolvierung einer Aufbauqualifizierung Kindertagespflege kann - sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen - auch ein Quereinstieg in die Klasse 2 der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistenten an Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ermöglicht und somit ein Berufsabschluss als pädagogische Assistenzkraft nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NKiTaG erworben werden, der auch den Berufszugang als Regelkraft in einer Kindertagesstätte eröffnet.
Informationen zur Durchführung der Aufbauqualifizierungen erteilen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. die lokalen Bildungsträger. Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 35 Abs. 6 NKiTaG eine finanzielle Förderung für eine anerkannte Weiterqualifizierung von bis zu 400 UE.
Materialien zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen finden Sie unter folgenden Links:
Aufbauqualifizierung Kindertagespflege in Ergänzung zum QHB (120 UE)
Nachweis: Aufbauqualifizierung Kindertagespflege in Ergänzung zum QHB (120 UE)
Aufbauqualifizierung Kindertagespflege (400 UE)
Pädagogische Fachberatung trägt auch in der Kindertagespflege wesentlich zur Qualitätsentwicklung bei und unterliegt dabei fortlaufenden Veränderungsprozessen. In der fachpolitischen Öffentlichkeit wird Fachberatung als qualitätsentwickelndes und qualitätssicherndes Unterstützungssystem und Steuerungsinstrument wahrgenommen. Um Veränderungen begleiten und gestalten zu können, erfordert die Tätigkeit als Fachberatung neben inhaltlicher und organisatorischer Flexibilität ein hohes Maß an Reflexionsvermögen im Hinblick auf die eigene Beratungstätigkeit und Rolle. Für die pädagogische Fachberatung wird es zunehmend wichtiger, die eigene Fort- und Weiterbildung zu fokussieren, um qualitätssteuernd und -sichernd beraten zu können.
In Zusammenwirken mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren hat das Niedersächsische Kultusministerium den Wünschen und Bedarfen der Fachberatungen entsprochen und ein Curriculum für die berufsbegleitende Qualifizierung entwickelt.
Materialien zur Qualifizierung von pädagogischen Fachberatungskräften in der Kindertagespflege finden Sie unter folgendem Link:
Curriculum zur Qualifizierung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Kindertagespflege (2021)