Selbstgesteuertes Lernen
Bedeutung
Die Bedeutung des selbstgesteuerten Lernens (wie z. B. in Gruppenarbeit, Freiarbeit, Wochenplanarbeit, Projektunterricht) ist in den Grundsatzerlassen aller Schulformen betont. Wichtige Vorzüge dieser Unterrichtsverfahren und -formen sind die Entdeckung und Entwicklung individueller Fähigkeiten und Neigungen, die Handlungsorientierung, Kooperation, Kreativität, problembezogenes Arbeiten sowie Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an Organisation von Lehr- und Lernprozessen und damit Eigenverantwortlichkeit im Lernprozess.
(Angaben in Klammern am Ende eines Absatzes beziehen sich auf die entsprechenden Nummern des Grundsatzerlasses der jeweiligen Schulform, sofern nicht anders angegeben.)
Im Projektunterricht entdecken die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Fähigkeiten und Neigungen und entwickeln sie weiter. Er ermöglicht eine altersgemäße Beteiligung an Organisation von Lehr- und Lernprozessen der Unterrichtsplanung und -gestaltung. Die Erziehungsberechtigten sind über die mit dem Projektunterricht verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen zu informieren und bei der Planung und Vorbereitung sowie nach Möglichkeit an der Durchführung zu beteiligen (Nr. 4.9).
Der Unterricht ist so zu planen und zu gestalten, dass das selbstständige, selbstregulierende und kooperative Lernen, das kreative Handeln sowie das handlungsorientierte und problembezogene Arbeiten der Schülerinnen und Schüler angeregt und unterstützt werden. Große Bedeutung kommt deshalb neben dem Klassenunterricht den Sozialformen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit und neben dem Lehrgangsunterricht den offenen Arbeitsformen wie Freiarbeit, Wochenplanarbeit und Projektunterricht zu (HS/RS/OBS Nr. 4.2).
In jedem Schuljahr soll Projektunterricht durchgeführt werden. Der projektbezogene Unterricht kann dabei klassen-, jahrgangs- und schulzweigbezogen sowie jahrgangsübergreifend und schulzweigübergreifend organisiert werden (HS Nr. 4.7; RS/OBS Nr. 4.8).
Der Unterricht ist so zu planen und zu gestalten, dass das selbstständige, selbstregulierende und kooperative Lernen, das kreative Handeln sowie das handlungsorientierte und problembezogene Arbeiten der Schülerinnen und Schüler angeregt und unterstützt werden.
Große Bedeutung kommt deshalb neben dem Klassenunterricht den Sozialformen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit und neben dem Lehrgangsunterricht den offenen Arbeitsformen wie Freiarbeit, Wochenplanarbeit und Projektunterricht zu. Darüber hinaus können Unterricht und außerunterrichtliche Angebote nach dem jeweils geltenden RdErl. „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ inhaltlich und organisatorisch verzahnt werden (IGS/KGS Nr. 4.2).
In jedem Schuljahr soll projektbezogener Unterricht durchgeführt werden. Der projektbezogene Unterricht kann dabei klassenbezogen, jahrgangsbezogen sowie jahrgangsübergreifend organisiert werden (IGS/KGS Nr. 4.3).
Die Förderung der individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen sowie die unterschiedlichen Lernsituationen und Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler erfordern einen angemessenen Einsatz vielfältiger Unterrichtsverfahren und -formen. Aus den in Nr. 2 des Erlasses angegebenen Zielen ergibt sich die Notwendigkeit, Unterrichtsverfahren und -formen zu bevorzugen, die problembezogenes Denken anregen, geistige Aktivität herausfordern, selbstständiges Lernen fördern sowie zu der Fähigkeit führen, mit anderen zusammenzuarbeiten. Projektorientiertes Lernen und projektorientierte Arbeitsweisen sind besonders gekennzeichnet durch fachüber-greifende und fächerverbindende Fragestellungen und Methoden und lassen es zu, dass sich die Schule außerschulischen Lernorten öffnet (Nr. 4.1).
In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 des Erlasses durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann (Nr. 4.1.1).
Formate
Die Möglichkeiten selbstgesteuerten Lernens sind vielfältig und beinhalten fächer-, schuljahrgangs-, schul- und schulformübergreifende Arbeitsweisen.
Als Formen des Projektunterrichts liegen sowohl der „FREI DAY“ als auch das Projekt "Herausforderung“ in der Eigenverantwortung der Schule und sind nicht genehmigungspflichtig.
Selbst Zeitmodelle des selbstgesteuerten Lernens wie das „Dalton-Modell“ bzw. der „Dalton-Plan“ verändern die Stundentafel nicht, sondern ändern lediglich die Organisationsform des Lernens und sind deshalb ebenfalls nicht genehmigungspflichtig. In derartigen Modellen werden die Zeitanteile der einzelnen Fächer nicht reduziert, sondern als selbstgesteuerte, individualisierte Lernzeit organisiert.