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FREI DAY

„Der FREI DAY ist ein Lernformat, in dem das Leben die Fragen stellt. Schüler*innen sind selbst gewählten Zukunftsfragen auf der Spur. Sie entwickeln innovative und konkrete Lösungen und setzen ihre Projekte direkt in der Nachbarschaft und Gemeinde um. Der FREI DAY ist ein Lernformat, das Schüler*innen dazu befähigt, die Herausforderungen unserer Zeit selbst anzupacken und diesen mit Mut, Verantwortungsbewusstsein und Kreativität zu begegnen. Am FREI DAY lernen Kinder und Jugendliche, die Welt zu verändern.“ (Quelle: www.frei-day.org)

Grundidee

Margret Rasfeld, Bildungsinnovatorin und Mitbegründerin des Netzwerks „Schule im Aufbruch“, hat mit dem FREI DAY ein Lernformat entwickelt, das auch bei niedersächsischen Schulen vielfach Interesse weckt. In heterogenen, in der Regel jahrgangsübergreifenden Projektgruppen widmen sich Schülerinnen und Schüler am FREI DAY den gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen unserer Zeit, orientiert an den Global Goals der UN. Sie finden Antworten auf eigene Zukunftsfragen, werden gemeinsam aktiv, setzen ihre Projekte vor Ort oder innerhalb von Kooperationen in die Tat um und erleben sich dabei als selbstwirksam und handlungsfähig.

Organisation

Soll der FREI DAY am Schulvormittag im Rahmen der üblichen Stundentafel durchgeführt werden, sind verschiedene Aspekte zu bedenken.
Je nach gewähltem Themenschwerpunkt und gewünschter Wochenstundenzahl (maximal vier) können die inhaltlich beteiligten Unterrichtsfächer (außer Religion) anteilig verlagert werden. Die in den Kerncurricula benannten Kompetenzen dieser Fächer sind dann in Kombination aus „regulärem Unterricht“ und Projektarbeit am FREI DAY zu erwerben. Es ist darauf zu achten, dass die Bewertung aller Fächer - auch in den Zeugnissen - gewährleistet ist.

Die ursprüngliche Idee des FREI DAYs sieht wöchentlich vier Unterrichtsstunden im Block in der Kernunterrichtszeit vor. Um interessierten Schulen mehr Gestaltungsspielraum für die Organisation dieses Lernformats zu bieten, sind aus Sicht des Niedersächsischen Kultusministeriums auch folgende Aufteilungen der Stunden möglich:
➢ 2 bis 4 Std. an einem Tag pro Woche oder
➢ je 2 Std. an zwei Tagen pro Woche oder
➢ blockweise gebündelt an mehreren Tagen hintereinander
Es ist auch möglich, zunächst mit einzelnen Klassen oder Schuljahrgängen zu starten und sie den FREI DAY für einen begrenzten Zeitraum (z. B. ein Schulhalbjahr) erproben zu lassen, bevor weitere Lerngruppen einbezogen werden.

Basiskompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen

Grundlegende Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen bilden das „Handwerkszeug“ für die selbstständige Bearbeitung eigener Fragestellungen. Die regelmäßige Übung dieser Fertigkeiten ist unverzichtbar.
Im Primarbereich sind deshalb tägliche Lerneinheiten von jeweils mind. 20 Minuten in den Fächern Deutsch und Mathematik auch an den FREI DAYS obligatorisch sicherzustellen. Diese können im Klassenunterricht erfolgen oder anhand von individuellen Aufgaben in die Projektarbeit integriert werden.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht obliegt grundsätzlich den Lehrkräften. Die Schulleitung darf geeignete Personen zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht heranziehen, z. B. übrige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Schule, (externe) Personen, die außerunterrichtliche Angebote durchführen, Erziehungsberechtigte oder ältere Schülerinnen und Schüler (§ 62 Abs. 2 NSchG).
Die Schulleitung muss sich von der Eignung der ausgewählten Personen überzeugen, es können nur einzelne Aufgaben der Aufsicht übertragen werden, z. B. die Begleitung von Gruppen zu außerschulischen Lernorten, nicht jedoch die Aufsichtspflicht insgesamt. Diese verbleibt bei der aufsichtführenden Lehrkraft. Die Erreichbarkeit der aufsichtsführenden Lehrkraft muss für alle Beteiligten gewährleistet sein.

Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung der Aufsichtspflicht in besonderen Situationen finden sich in entsprechenden Erlassen, z. B. für Schulfahrten: Ziffer 7 des Schulfahrtenerlasses (RdErl. d. MK v. 1.11.2015, (SVBl. S. 548), zuletzt geändert durch RdErl. v. 1.11.2021 (SVBl. S. 592)); für Sportunterricht allgemein und für besonders gefahrenträchtige Sportarten: Ziffer 2 des RdErl. d. MK vom 1.9.2018, SVBl. S. 477, zuletzt geändert durch RdErl. v. 5.11.2020, SVBl. 2021 S. 6).

Gremienbeteiligung

Für die Einführung des „FREI DAYS“ sind die zuständigen Gremien zu beteiligen. Die Gesamtkonferenz entscheidet auf Vorschlag des Schulvorstands darüber, ob ein Projekt im Rahmen des Schulprogramms eingerichtet werden soll (§ 34 Abs 2 Nr. 1 i. V. m. § 38a Abs. 4 NSchG). In jedem Fall entscheidet gemäß § 38 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 17 b NSchG der Schulvorstand über die Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen. Die Eltern- und Schülervertretungen sind rechtzeitig vorab zu beteiligen (§ 80 Abs. 3 und § 96 Abs. 3 NSchG).

Einbindung in den Ganztag

Eine alternative Möglichkeit, im Rahmen von „FREI DAYS“ an Zukunftsthemen zu arbeiten, ist die Einbindung in das Ganztagsangebot der Schule. Die Stundentafel bliebe in dem Fall unberührt, auf die formelle Beteiligung der schulischen Gremien kann verzichtet werden.


Starthilfen

Bereits in der Planungsphase sollten auf folgende Fragen konsensuale Antworten innerhalb der Schulgemeinschaft gefunden werden. Erst dann kann die Umsetzung der FREI DAYS starten.
• Welches pädagogische Ziel verfolgen wir als Schule mit der Einführung des „FREI DAYs“?
• Bei Einbindung in den regulären Kernunterricht: Liegen die Zustimmung des Schulvorstands und der Gesamtkonferenz vor?
• Welche der in den Kerncurricula der beteiligten Fächer benannten Kompetenzen werden an den „FREI DAYS“ erworben?
• Wie werden Prozess und Ergebnis dokumentiert? Wie erfolgt eine Rückmeldung an Schülerinnen und Schüler (und Eltern)?
• Wie finden Schülerinnen und Schüler „ihre“ Themen? Wie entwickeln sie Fragen? Welche Impulse bringen sie – auch während der Arbeitsphase - auf den Weg?
• Wie wird gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler aktiv beteiligt sind und ihren Beitrag leisten?
• Welche Rolle(n) spielen Lehrkräfte und andere Mitarbeitende? Welche Aufgaben übernehmen sie? Wie werden Schülerinnen und Schüler begleitet und unterstützt?
• Wie wird mit „Leerlauf“ während der Arbeitsphasen bei Einzelnen oder ganzen Projektgruppen umgegangen?
• Wie werden Zwischenstände und Arbeitsergebnisse mit anderen geteilt? Wie erfolgt der Wissenstransfer?
• Wie werden Erziehungsberechtigte „mitgenommen“? Wie werden Planung, Durchführung und Erfahrungen kommuniziert?

Auswahl niedersächsischer „FREI DAY-Schulen“

• Grundschule Bothmer - www.grundschule-bothmer.de
• Grundschule am Rosenbusch, Hessisch Oldendorf – www.gs-am-rosenbusch.de

• GS Otfried-Preußler-Schule, Hannover – wordpress.nibis.de/opgs

• KGS Ernst-Reuter-Schule, Pattensen – www.kgspattensen.de

• OBS Berenbostel – www.oberschule-berenbostel.de

• OBS Geestlandschule – www.geestlandschulefredenbeck.de

Diese und weitere Hospitationsschulen auch auf: hospitationsschulen.bip-nds.de