Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Rückblick auf das Barcamp vom 16.4.2024 zum Thema "75 Jahre Grundgesetz"

Anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes fand auf Einladung von Ministerpräsidenten Stephan Weil und Frau Kultusministerin Julia Hamburg am 16. April 2024 im Hannover Congress Centrum (HCC) ein Barcamp statt, an dem Schülerinnen und Schüler aus ganz Niedersachsen teilnahmen. Ein Barcamp ist eine offene, von den Teilnehmenden in hohem Maße selbst gestaltete Tagung. Die Schülerinnen und Schüler bestimmten die Inhalte und Schwerpunkte der Diskussionen also zu großen Teilen selbst.
Zu der Veranstaltung ist eine Dokumentation von MyGateKeeper erschienen:

MyGateKeeper

Das Grundgesetz ist die Grundlage für 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Eine besondere Bedeutung haben die Grundrechte. Sie schützen die Menschenwürde, das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht. Die Grundrechte stellen sicher, dass alle Menschen auch vor dem Gesetz gleich sind. Doch was bedeuten die Grundrechte ganz konkret für Schülerinnen und Schüler? Warum sind die Grundrechte gerade jetzt so besonders wichtig?

Diese und weitere Fragen haben junge Menschen aus ganz Niedersachsen im Rahmen des Barcamps so diskutiert wie sie es selbst für sinnvoll hielten. Es gab keine vorgegebene Agenda. Die Schülerinnen und Schüler konnten selbst entscheiden, mit welchen Fragen und Aspekten zum Grundgesetz sie sich auseinandersetzen wollen. Die Ergebnisse der Diskussionen wurden anschließend der Landesregierung übergeben, um so direkt Einfluss auf deren weitere Arbeit zu nehmen.

 

Link zur Dokumentation von Mygatekeeper

Filmischer Rückblick auf die Veranstaltung


Medienecho im Fernsehen

Medienecho in der Presse

Fahrtkostenerstattung

Die Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte werden in der Höhe für ein Niedersachsenticket pauschal erstattet. Das Formular zur Fahrtkostenerstattung haben Sie mit der Teilnahmebescheinigung erhalten. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an: [email protected]

Hinweis für Lehrkräfte: Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt über die Staatskanzlei. Da es sich für die Lehrkräfte und andere schulische Begleitpersonen um ein Dienstgeschäft handelt, ist ein auch Dienstreiseantrag zu stellen.

In einem Fall, den das Kostenerstattungsformular nicht abdeckt (beispielsweise Begleitung durch ein Elternteil oder Notwendigkeit zur Nutzung eines anderen Zuges), bitten wir um Kontaktaufnahme unter der Emailadresse [email protected], um gemeinsam eine geeignete Lösung finden zu können.

Kontakt für Rückfragen

Kontakt: [email protected]