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Podologie

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen  (§ 5 PodG) 
  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss
    oder eine gleichwertige Schulbildung
    oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
    oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Ausbildung und Prüfung (§ 4 PodG und § 1 PodAPrV)

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre, in Teilzeitform höchstens vier Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2000 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1000 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.