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Physiotherapie

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 10 MPhG)
  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss
    oder eine gleichwertige Ausbildung
    oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
    oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 9 MPhG und § 1 PhysTh-APrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2900 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1600 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.

 

Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildung zur Physiotherapeutin und zum Physiotherapeuten

Auf Antrag können die Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin bzw. zum Masseur und medizinischen Bademeister oder eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 MPhG angerechnet werden (§ 12 MPhG). 

Anträge auf Verkürzung müssen vor Antritt der verkürzten Ausbildung beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover gestellt werden.