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Orthoptik

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 OrthoptG)
  1. gesundheitliche Eignung
  2. Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Dauer der Ausbildung (§ 4 OrthoptG und § 1 OrthoptAPrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischen Unterricht im Umfang von 1700 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 2800 Stunden.

Die Ausbildung zur Orthoptistin und zum Orthoptisten ist eine schulische Ausbildung im Gesundheitsbereich. Sie findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.