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Medizinisch-technische Assistenz

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 MTAG)
  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss
    oder eine gleichwertige Ausbildung
    oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
    oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Ausbildung und Prüfung (§ 4 MTAG und § 1 MTA-APrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Die verschiedenen Ausbildungszweige bestehen jeweils aus:

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2370 Stunden und
  • und einer praktischen Ausbildung im Umfang von 2030 Stunden.

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 3170 Stunden und
  • und einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1230 Stunden.

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2800 Stunden und
  • und einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1600 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.