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Medizinische Technologie

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 14 MTBG)
  • mittlerer Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist
  • Zuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung
  • gesundheitliche Eignung
  • Kenntnisse der deutschen Sprache.
Dauer der Ausbildung (§ 13 MTBG)
  • in Vollzeit drei Jahre
  • in Teilzeit höchstens fünf Jahre