Medizinische Technologie
Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen (§ 14 MTBG)
- mittlerer Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist
- Zuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung
- gesundheitliche Eignung
- Kenntnisse der deutschen Sprache.
Dauer der Ausbildung (§ 13 MTBG)
- in Vollzeit drei Jahre
- in Teilzeit höchstens fünf Jahre
Schul-Login
Bitte melden Sie sich mit dem Schul-Login an. Ab 01.08.2024 nutzen Sie bitte die geänderten Anmeldedaten des neuen Schul-Logins, welche durch Rundschreiben vom 26.07.2024 allen nds. Schul- und Studienseminarleitungen mitgeteilt wurden bzw. erfragen diese bitte dort oder in Ihren Kollegien. Vielen Dank!