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Diätassistenz

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 DiätAssG)
  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Realschulabschluss

oder eine gleichwertige Ausbildung

oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert

oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Ausbildung und Prüfung (§ 4 DiätAssG und § 1 DiätAss-APrV)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  • theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 3050 Stunden und
  • einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1400 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.