Gefährdungen durch Pflanzen im Schulgarten
Giftige Pflanzen oder ihre Bestandteile haben in einem Schulgarten nichts zu suchen.
Nach der DIN 18034 sind vier Pflanzen für Spielflächen verboten und sollten daher auch in einem Schulgarten keinen Platz finden:
- Goldregen (Laburnum anagyroides),
- Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus),
- Seidelbast (Daphne mezereum) und
- Stechpalme (Ilex aquifolium).
Aber auch Sadebaum (Juniperus sabina), Virginischer Wacholder (Juniperus virginiana) und der abendländische Lebensbaum (Thuja occidentalis) sind sehr stark giftig und sollten nicht in einem Schulgarten gepflanzt werden.
Obwohl weitaus mehr Pflanzen giftig sind, sind nur wenige so giftig, dass sie bereits in geringen Mengen zum Tode führen können. Die oben genannten Pflanzen und Pflanzenteile gehören dazu und sind daher in Schulgärten, Spielplätzen oder in Außenbereichen von Schulen verboten.
Zu beachten ist jedoch auch, dass auch Pflanzen, die wir nicht wissentlich anpflanzen in einem Schulgarten wachsen können. Daher ist eine sorgfältige Kontrolle des Bewuchses wichtig. Ein Riesen-Bärenklau oder eine Ambrosie gehören zu diesen Pflanzen und sollten professionell von Fachkräften beseitigt werden.
Aber auch dornigen oder stacheligen Pflanzen können zu Gefährdungen führen, da von ihnen mechanische Verletzungen ausgehen können. Weißdorn und Wildrosen haben einen ausgesprochen hohen ökologischen Wert für einen nachhaltigen Schulgarten. Bei der Pflege dieser Pflanzen oder auch bei unachtsamem Laufen durch gesäumte Durchgänge kann es dann zu Verletzungen kommen.
Das Thema "Giftigkeit von Pflanzen" sollte aus diesem Grund intensiv thematisiert werden und auch Platz in der Unterweisung finden.
Selbst von Obstgehölzen oder Obsträuchern können Gefährdungen ausgehen: Verschmutztes Obst oder von Frucht- oder Blütenfall angezogene Wespen und Bienen gefährden die Freude am Schulgarten.
Notrufnummern und Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://puck.giz-nord.de/cms/