Links/Quellen
Gesetze, Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind unmittelbar geltendes Recht für Schulen und Schulträger. Von den Empfehlungen darf -abhängig von der Gefährdungsbeurteilung- (begründet) abgewichen werden.
1. Gesetze und Rechtsverordnungen
- Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) vom 8.11.2004 (Nds.GVBl. Nr.32/2004 S.426) – VORIS 21072
Seit Februar 2005 gilt die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung für Räume, die mehr als 200 Personen fassen. Dies gilt auch für Schulaulen, Mehrzweckhallen etc.
Für Veranstaltungsstätten, die nicht mehr als 200 Zuschauer fassen, gelten die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 18 (bühnentechnischer und darstellerischer Bereich) und z.B. die Niedersächsische Bauordnung (alle übrigen Bereiche).
Die von Landesunfallkasse Niedersachsen und GUV Braunschweig, Hannover und Oldenburg herausgegebene Broschüre „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“ gibt hierüber Auskunft.
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitstättenverordnung – ArbStättV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR),
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) mit zugehörigen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)
- Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
2. Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1
- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 4
- Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung DGUV Vorschrift 18
- Schausteller- und Zirkusunternehmen DGUV Vorschrift 19
- Zelte und Tragluftbauten DGUV Vorschrift 42
- Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV Vorschrift 55