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Links/Quellen

Gesetze, Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sind unmittelbar geltendes Recht für Schulen und Schulträger. Von den Empfehlungen darf -abhängig von der Gefährdungsbeurteilung- (begründet) abgewichen werden.

1. Gesetze und Rechtsverordnungen

Seit Februar 2005 gilt die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung für Räume, die mehr als 200 Personen fassen. Dies gilt auch für Schulaulen, Mehrzweckhallen etc.

Für Veranstaltungsstätten, die nicht mehr als 200 Zuschauer fassen, gelten die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 18 (bühnentechnischer und darstellerischer Bereich) und z.B. die Niedersächsische Bauordnung (alle übrigen Bereiche).

Die von Landesunfallkasse Niedersachsen und GUV Braunschweig, Hannover und Oldenburg herausgegebene Broschüre „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“ gibt hierüber Auskunft.

2. Unfallverhütungsvorschriften

3. Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung