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Gefährdungen und Maßnahmen bei Arbeiten mit handgeführten Maschinen

Verschiedenen Maschinen - viele Gefährdungen

Handmaschinen sind auf spezifische Arbeitsvorgänge abgestimmt und dürfen nur bestimmungsgemäß (Gebrauchsanweisung beachten!) eingesetzt werden. Wer beim Kauf auf das GS- oder/ und das CE-Zeichen achtet, kauft Maschinen, die dem vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entsprechen.

Bei der Arbeit mit handgeführten Maschinen entstehen besondere Gefährdungen, so z. B.:

  • durch schnelllaufende, rotierende Werkzeuge, wie Bohrer, Fräser und Kreissägenblätter.
  • durch die Gefahr des Einzugs bzw. des ungewollten Eingriffs in die Gefahrenzone.
  • oder durch die oft unterschätzte Gefahr durch verschiedene Holzstäube, die beim Bearbeiten mit Maschinen, insbesondere beim Schleifen, entstehen.

Viele Gefahren erfordern vielfältige Maßnahmen

In der Unterrichtsvorbereitung sind umfangreiche Punkte zu beurteilen.

  Ablauf in der Vorbereitung des Arbeitsschritts Informationsquellen Ja Nein Maßnahmen
1. Ist die Auswahl der Maschine richtig, gibt es ungefählichere Maschinen oder Arbeitsverfahren? Auswahl - Maschinenkataster      
2. Dürfen die SuS nach geltenden Vorgaben überhaupt mit der Maschine arbeiten? RISU / Ausbildungsrahmenplan      
3. Welche Kompetenzen hanben die SuS bereits erworben? Lehrplan / Klassenbuch      
4. Welche Inhalte muss die erforderliche Unterweisung hinsichtlich der allgemeinen Gefahren der Maschine und der speziellen Gefahren (Materialtyp, Werkzeug) im geplanten Arbeitsschritt vorgeben?

Betriebsanweisung- und Anleitung

     

Wer darf was?

Ist eine Auswahl der Handmaschine getroffen worden, folgt die Überprüfung der Berechtigung für die jeweilige Schülergruppe. Für die allgemeinbildenden Schulen gilt die RiSU in der aktuellen Fassung. Für die berufsbildenden Schulen gelten daneben die Ausbildungsrahmenpläne der verschiedenen Berufsformen.

Welche Kompetenzen sind bereits vorhanden?

Folgender Statuds sollte überprüft werden:

  • Sind bereits Unterweisungsnachweise der Schülergruppe vorhanden?
  • Sind im Klassenbuch Unterweisungen vermerkt?
  • Welche Kompetenzen ergeben sich aus den Curricula der vergangenen Jahrgänge?

Information und Unterweisung

Für die fachgerechte Unterweisung zum Umgang mit handgeführten Maschinen, müssen zuvor Betriebsanweisungen erstellt werden. Falls bereits vorhanden, bilden diese die Grundlage der Unterweisung. Zudem sollten noch weitere Medien, wie Fotos und Filme oder/und Fachliteratur der Berufsgenossenschaften eingesetzt werden.

Die Unterweisung ist namentlich, mit Ort, Datum und dem Verantwortlichen zu dokumentieren!