Gefährdungen und Maßnahmen bei manueller Oberflächenbehandlung
Gefährdungen bei der Oberflächenbearbeitung von Holz
Die Oberflächenbearbeitung von Holz lässt sich grob in zwei Arbeitsschritte unterteilen. Zum Einen muss das Holz vorbereitet werden. Die Oberflächen sollen vor dem Lackieren oder Lasieren glatt und griffig werden. Hierbei werden häufig Maschinen, wie z. B. Dickenhobel und Flächenschleifgeräte eingesetzt. In der Restaurierung ist die Farb- bzw. Lackentfernung durch Schleifen oder Abbeizen ebenso ein Thema. Dabei entstehen Gefährdungen durch den Holzstaub, den Stäuben von Farbresten und den Laugen der Abbeizmittel oder die Gefahr von Schnittverletzungen und des Einzugs durch die schnelllaufenden Maschinen.
Bei der weiteren Oberflächenbearbeitung entstehen dann chemische Gefährdungen, die, je nach Lack, Lasur oder Beize, in ihrer Stärke sehr unterschiedlich ausfallen können.
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen
Bearbeitung der Oberflächen mit Handmaschinen
Beim Schleifen mit Handmaschinen, wie einem Excenter,- Band oder Schwingschleifer, müssen die entstehenden Stäube direkt an der Maschine abgesaugt werden. Die entsprechenden Anschlüsse sind an jeder modernen Maschine gegeben. Falls Adapterteile im Übergang von Staubsauger/ Entstauber zur Maschine nötig sind, so sind diese im Fachhandel erhältlich.
Die DGUV Information 209-044 gibt wichtige Informationen zur Auswahl der Entstauber, so z. B.: "Zur Absaugung ist ein ortsveränderlicher Entstauber bzw. Staubsauger der Staubklasse M nach nach EN 60335-2-69 zu verwenden"
oder zur persönlichen Schuztausrüstung:
Bei Tätigkeiten an diesen Maschinen muss trotz Absaugung ein geeigneter Atemschutz (siehe Abschnitt 7) getragen werden, wenn die Arbeitsdauer in einer Schicht mindestens eine Stunde beträgt.
Bearbeiten der Oberflächen von Hand
Auch beim Schleifen von Hand ist darauf zu achten, dass die Staubbelastung so gering wie möglich ist. Auch hier gilt, dass eine direkte, maschinelle Absaugung, den effektivsten Schutz bietet. In vielen Werkstätten kommen daher absaugbare Arbeitstische zum Einsatz. Bei kürzeren Schleifarbeiten ist zumindest für eine gute Belüftung zu sorgen. Des Weiteren ist durch das regelmäßige Absaugen des Werkstücks und der Arbeitsflächen die Staubbelastung gering zu halten.
Bei den Arbeiten ist eine geeignete Staubmaske zu tragen. Nach der oben genannten GUV Information sind zulässig:
• Halb-/Viertelmasken mit P2-Filter
• Partikelfiltrierende Halbmasken FFP2
• Filtergeräte mit Gebläse TM1P oder Geräte mit Gebläse und Helm oder Haube TH2P
Maßnahmen beim Lasieren, Lackieren und Beizen
Als erste Arbeitsschutzmaßnahme in der Oberflächengestaltung, ist die Auswahl der Lacke und Lasuren aufgrund ihrer Gefährdungen (Substitution) vorzunehmen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass wasserbasierende Lacke oder Lasuren weniger Gefährdungen bei der Verarbeitung und bei den nachträglichen Ausdünstungen verursachen. Aber bei der Auswahl sollten auch immer die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter eingesehen werden. Das Gleiche gilt für die Auswahl von Beizen.
Bei der Verarbeitung sind dann die empfohlenen Maßnahmen aus dem Sicherheitsdatenblatt einzuhalten.
Beim Streichen von Lasuren, Lacken und Beizen ist mindestens zu beachten:
- Für eine ausreichende Be- bzw. Entlüftung sorgen
- Tragen von entsprechender Arbeitskleidung
- Tragen von Schutzhandschuhen
Beim Spritzen ist zudem zu beachten:
- Die entstehenden Lackdämpfe sind abzusaugen
- Tragen einer Atemschutzmaske (entsprechend der vorherigen Gefährdungsbeurteilung)