Staatsprüfungen - Lehramt
WICHTIGER HINWEIS AUS AKTUELLEM ANLASS:
Anträge auf Ausnahmegenehmigung einer abweichenden Fächerkombination sind ausschließlich formlos auf dem Postweg an das NLQ zu richten. Dem Antrag ist eine kurze schriftliche Begründung für die Genehmigung der beantragten Fächerkombination beizufügen. Der Antrag muss im Original unterschrieben sein. Anderweitig eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Von Anfragen per E-Mail oder Telefon bitten wir daher abzusehen, vielen Dank.
Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist in Niedersachsen - wie auch in den anderen Bundesländern - in zwei Phasen gegliedert.
Das Studium erfolgt an Universitäten oder diesen gleichgestellten Hochschulen; vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Europäischen Bildungsminister in Bologna (1999) und der KMK (2004) wurden in Niedersachsen Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt, die mit reinen Hochschulprüfungen abschließen.
Das hat zur Folge, dass die bisherigen Ersten Staatsprüfungen bis zum Ende des Wintersemesters 2015/16 ausgelaufen sind, die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile war bis zum Ende des Sommersemesters 2017 zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Verantwortung für die Durchführung der Ersten Staatsprüfungen beim NLQ. Zuständig war die Außenstelle des NLQ in Osnabrück, die im Dezember 2018 geschlossen wurde.
Der Vorbereitungsdienst an Studienseminaren sowie an Schulen des entsprechenden Lehramtes bildet die zweite Phase der Lehrerausbildung. Die zuständige Prüfungsbehörde ist das NLQ. Ausbildung und Prüfung erfolgen gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr Fassung März 2017) sowie der Durchführungsbestimmungen hierzu.