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Hochschulzugang in Niedersachsen

Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung besteht für beruflich qualifizierte Bewerber die Möglichkeit des Studiums. Niedersachsen hat seine Hochschulen umfassend für qualifizierte Berufstätige geöffnet und damit ein Signal in Richtung auf eine Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung gesetzt.

In § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes können Sie nachlesen, welche Möglichkeiten des Hochschulzugangs sich für Berufstätige ohne Abitur ergeben, wenn diese beispielsweise über eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer anschließenden mindestens dreijährigen Tätigkeit in diesem Beruf verfügen oder wenn sie eine Meisterprüfung erfolgreich absolviert haben. Auch der erfolgreiche Abschluss bestimmter beruflicher Fortbildungen auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder der erfolgreiche Besuch bestimmter Fachschulen kann nach § 18 NHG den Zugang zu einem Studium für Berufstätige ohne Abitur ermöglichen.

 

Wer seinen Studienwunsch nach den vorgenannten Möglichkeiten nicht realisieren kann, hat die Option, sich mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung den Zugang zum Studium an einer niedersächsischen Universität oder Hochschule zu ermöglichen.

Nähere Informationen hierzu und Informationen zu den Antragsformularen für die Zulassung zur fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie über die weiterführenden Links und die aufgeführten Dokumente dieser Seite.