Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemeinbildenden Schule
Die Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) enthält insbesondere Regelungen über Versetzungen, das Aufrücken, den Übergang, die Überweisung und Nachprüfungen. Sie ersetzt die Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung, DVVO) und gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe.