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Gesetze und Verordnungen

Einführende Informationen

Inklusion als erweiterter Inklusionsbegriff verstanden, geht von der individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes aus.

Die inklusive Schule versteht sich als eine Schule, die die Heterogenität ihrer Schülerschft als Voraussetzung anerkennt, pädagogische Unterstüzungsbedarfe aller Art erkennt und in jeder Schulform individuell angepasste Angebote plant und vorhält.

Dazu liegt ein Rahmenkonzept Inklusive Schule vor, um die notwendigen Handlungsfelder und Bausteine für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule abzubilden. Das Rahmenkonzept der  Inklusiven Schule  umfasst die Handlungsfelder:

  • Rechtliche Vorgaben
  • Ressourcen Personaleinsatz
  • Regionale Strukturen
  • Schulentwicklung und Unterricht
  • Fortbildung und Beratung