Nachteilsausgleich
Als Nachteilsausgleich gilt die Anpassung der äußeren Bedingungen für das Erstellen einer Leistung als Kompensation für eine vorliegende Beeinträchtigung. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist während der gesamten Schulzeit möglich. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs, sein Umfang und seine Ausgestaltung sind immer als Einzelfallentscheidung zu treffen.
Davon zu unterscheiden sind Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung, d.h. die Anforderung an die Leistung sowie die Bewertung der Leistung selbst.