Zeugnisse an allgemein bildenden Schulen
Der Erlass "Zeugnisse an allgemein bildenden Schulen" regelt grundsätzliche und spezielle Details der Leistungsdokumentation in den Halbjahres- und Jahreszeugnissen.
Das Feld "Bemerkungen" bietet bei besonderen Leistungen, die sich nicht im Fächerkanon abbilden lassen, eine gute Möglichkeit, diese hervorzuheben. Insbesondere auch für Lehrkräfte von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen bietet sich so die Möglichkeit, erbrachte außergewöhnliche Leistungen zu dokumentieren. Erfolgte Nachteilsausgleiche werden in der Regel nicht auf dem Zeugnis vermerkt, sondern im Protokoll der beschließenden Klassenkonferenz dokumentiert. Eine Ausnahme bilden Nachteilsausgleiche, bei denen in besonderen Konstellationen bei diagnostizierter Leserechtschreib- oder Rechenschwäche von den Grundsätzen der Leistungsmessung abgewichen wird. Sie sind unter "Bemerkungen" aufzuführen.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, wird unter "Bemerkungen" festgehalten, nach welchen Kerncurricula sie unterrichtet wurden. Der Zusatz kann lauten: "Franz wurde zieldifferent nach dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet."
Es können bei zieldifferentem Unterricht teilweise auch andere Fächer aufgeführt sein als im Zeugnis der Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Die Entscheidung hängt vom diagnostizierten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und von der besuchten Schulform ab. Die Zeugnisse haben für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse ein einheitliches Erscheinungsbild.