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Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen

Das Angebot der schulinternen sonderpädagogischen Beratung richtet sich sowohl an Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichten, als auch an Lehrkräfte, die beispielsweise Fragen hinsichtlich unerwartet auftretender Lernschwierigkeiten einer Schülerin oder eines Schülers haben. Weiterhin können die Lehrkräfte hinsichtlich eines möglicherweise anstehenden Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beraten werden.

Der Erlass „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“ (RdErl. d. MK v. 01.02.2019) klärt, auf welche Weise und in welchem Umfang schulintern sonderpädagogische Beratung erfolgen kann, so dass alle Beteiligten hiervon profitieren können.