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Der Übergang von der allgemein bildenden Schule in die berufliche Bildung

Der Übergang von der Schule in den Beruf stellt einen besonderen Abschnitt im Leben von Schülerinnen und Schülern dar. Dazu gehört auch der Wechsel von einer allgemein bildenden an eine berufsbildende Schule. Für eine passgenaue Begleitung stehen verschiedene Maßnahmen, Projekte, Beratungsangebote oder auch Bildungsgänge zur Unterstützung junger Menschen zur Verfügung. Die verschiedenen Maßnahmen unterstützen die Teilhabe aller Jugendlichen am Berufs- und Arbeitsleben.

Die jungen Menschen werden u.a. bei der Aufnahme einer Ausbildung bzw. Beschäftigung unterstützt oder ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Schulabschluss zu erwerben.

Auf der Grundlage ihres Konzepts zur Beruflichen Orientierung gestalten die weiterführenden Schulen den Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei arbeiten sie eng mit den berufsbildenden Schulen und den Agenturen für Arbeit zusammen.

Im Rahmen der Beruflichen Orientierung setzen sich Schülerinnen und Schüler mit ihren Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auseinander, erkunden verschiedene Berufsfelder und erhalten Einblick in die Arbeitswelt.

Um die berufsbezogenen Stärken und Kompetenzen der Jugendlichen zu ermitteln, werden Programme zur Kompetenzanalyse, wie beispielsweise Profil AC oder hamet, genutzt. Bei diesen Programmen werden zum Beispiel Beobachtungsaufgaben oder computergestützte Tests durchgeführt. So können soziale, methodische, fachliche, kognitive und berufsbezogene Kompetenzen erfasst werden.

Weitere wichtige Bausteine der Beruflichen Orientierung sind:

  • Betriebspraktika
  • Fachpraxistage
  • Schülerfirmen
  • Betriebserkundungen
  • Kooperationen mit berufsbildenden Schulen
  • Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit
  • Berufswegekonferenzen

Im Anschluss an den Besuch einer weiterführenden Schule ermöglichen die berufsbildenden Schulen Jugendlichen eine berufliche Vorbereitung, Grundbildung oder Qualifizierung.

Um bereits erfolgte Förderung, insbesondere von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, an den berufsbildenden Schulen zielgerichtet weiterzuführen, sind Übergabeformate wie z.B. eine Berufswegekonferenz oder Übergabebögen hilfreich.

Zu Fragen der sonderpädagogischen Unterstützung kann das Angebot der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) von den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Schulen genutzt werden.

Nach Beendigung der Schulpflicht ergeben sich weitere Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit. Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben speziell für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf stehen die Beraterinnen und Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Jugendberufsagenturen unterstützen junge Menschen unter 25 Jahren mit ihrem Beratungs- und Integrationsangebot beim Übergang in Ausbildung und Beruf.