Der Übergang von der Kindertagesstätte (KiTa) bzw. dem Kindergarten an die Grundschule
Grundschulen haben die Aufgabe, an die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel anzuknüpfen, den in § 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag in pädagogisch angemessener Weise zu erfüllen. Die Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen ist gesetzlicher Auftrag. „Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen“ (§ 6 Abs. 1 Satz 4 NSchG).
Verschiedene Projekte zur Heranführung an die Grundschule finden insbesondere im letzten Kindergartenjahr statt, von schulbezogener Förderung bis hin zu Schulbesuchen.
Werden Entwicklungsrisiken erkannt und sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe vermutet, u.a. im Rahmen der Einschulungsuntersuchung, kann die Grundschule die Eltern beraten und rechtzeitig eine notwendige sonderpädagogische Diagnostik veranlassen.
Eltern und Erziehungsberechtigte können sich darüber hinaus durch die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) über die sonderpädagogische Unterstützung und Förderung in der Schule beraten lassen.