Berufliche Orientierung
Mit dem neu gefassten Erlass zur Beruflichen Orientierung an allgemein bildenden Schulen (RdErl. d. MK vom 17.09.2018) sollen Niedersachsens Schülerinnen und Schüler noch besser auf ihren Weg nach der Schule vorbereitet werden. Dies gilt für alle weiterführenden Schulformen der allgemein bildenden Schulen. Durch die Stärkung und den Ausbau der Beruflichen Orientierung sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, fundierte Berufswahlentscheidungen zu treffen.
Der neue Erlass sieht unter anderem mindestens 25 Praxistage an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen vor. Die Praxistage können für Schülerbetriebspraktika sowie für vielfältige berufsorientierende Maßnahmen genutzt werden, z. B. für Kompetenzfeststellungsverfahren, die Teilnahme am Zukunftstag, für berufspraktische Projekte, die Arbeit in Schülerfirmen, für Besuche von berufsbildenden Schulen oder Hochschulinformationstage und für die Bewerbungstrainings.
Um die Aufgaben in der Beruflichen Orientierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, sollen künftig alle Schulen in Anlehnung an das bereits im Herbst 2017 veröffentlichte Musterkonzept ein fächerübergreifendes Konzept zur Umsetzung der Beruflichen Orientierung an der Schule unter Einbeziehung außerschulischer Partner erarbeiten. 1.000 Anrechnungsstunden stellt das Land den Schulen für die Organisation der Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern in der Schule zur Verfügung. Zusätzliche Unterstützung können die Schulen bei der Entwicklung der Beruflichen Orientierung auch bei den Beraterinnen und Beratern zur Beruflichen Orientierung der Niedersächsischen Landesschulbehörde abrufen.
Schulformgenaue Details über die neuen Regelungen können dem Erlass entnommen werden. Das Musterkonzept mit Handreichungen „Berufs- und Studienorientierung“ gibt Aufschluss über die vielfältigen Möglichkeiten, die Themen in Schule und Unterricht zu behandeln.