Der Übergang von der Grundschule an die weiterführende Schule
Im 4. Schuljahrgang bieten die Grundschulen mindestens zwei Beratungsgespräche zum Übergang an die weiterführenden Schulen an. Sie informieren die Erziehungsberechtigten über die individuelle Lernentwicklung des Kindes und beraten auf Wunsch über die Wahl der weiterführenden Schulform.
Bei einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf kann die Förderschullehrkraft hinzugezogen werden. So können die bisherige Unterstützung zusammengefasst und gemeinsame Absprachen zur Gestaltung des Übergangs getroffen werden.
Die Entscheidung über die Schulform, in die ein Kind nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Erziehungsberechtigten.
Die Grundschulen arbeiten mit den weiterführenden Schulen zusammen, um für alle Schülerinnen und Schüler einen lückenlosen Anschluss gewährleisten zu können.
Dazu findet ein Austausch zwischen den beteiligten Lehrkräften der Grundschule und der weiterführenden Schule statt. Dies ermöglicht den Lehrkräften der weiterführenden Schulen an die pädagogische Arbeit in der Grundschule anzuknüpfen und eine fortlaufende Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Eltern und Erziehungsberechtigte können sich durch die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) über die sonderpädagogische Unterstützung beraten lassen. Dabei kann auch die Wahl der weiterführenden Schule Gegenstand der Beratung sein.