Schulformwechsel
Die Entscheidung über die Schulform, in die ein Kind nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Eltern.
Vor dieser Entscheidung bieten die Grundschulen im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an. In diesen Gesprächen werden die Eltern über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informiert und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge beraten. Die Schülerin oder der Schüler werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend in die Beratung einbezogen.
Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I mit Ausnahme der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundarabschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekundarstufe II des Gymnasiums) erworben