Frühkindliche Bildung
Meldeportal für die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in Angebote der Kindertagesbetreuung
Seit Februar 2022 gewährleistet das Land Niedersachsen die Aufnahme von aus der Ukraine geflohenen Kindern in Angeboten der Kindertagesbetreuung.
Um auch auf Landesebene Kenntnis darüber zu haben, wo und wie viele aus der Ukraine geflüchtete Kinder Angebote der Kindertagesbetreuung besuchen, hat das Kultusministerium ein Meldeportal eingerichtet. Über dieses Meldeportal wurden von den Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege vom örtlichen Träger die Anzahl der aus der Ukraine geflüchteten Kinder erfasst, die in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege aufgenommen wurden, sowie die Anzahl der wieder abgemeldeten ukrainischen Kinder.
Die Meldung der Neuaufnahme oder der Abmeldung von ukrainischen Kindern ist ab dem 12.02.2025 nicht mehr erforderlich, da die Niedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder zum 01.08.2024 außer Kraft gesetzt wurde.