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Frühkindliche Bildung

Meldeportal für die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in Angebote der Kindertagesbetreuung

Seit Februar 2022 gewährleistet das Land Niedersachsen die Aufnahme von aus der Ukraine geflohenen Kindern in Angebote der Kindertagesbetreuung.

Um auch auf Landesebene Kenntnis darüber zu haben, wo und wie viele aus der Ukraine geflüchtete Kinder Angebote der Kindertagesbetreuung besuchen, hat das Kultusministerium ein Meldeportal eingerichtet. Über dieses Meldeportal sollen von den Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege vom örtlichen Träger die Anzahl der aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege aufgenommen wurden sowie die Anzahl der wieder abgemeldeten ukrainischen Kinder erfasst werden.

Die Meldung ist anlassbezogen immer bei der Neuaufnahme oder bei der Abmeldung von ukrainischen Kindern erforderlich. Gemeldet werden sollen:

  • die Anzahl der aufgenommenen und abgemeldeten Kinder unter 3 Jahren,
  • die Anzahl der aufgenommenen und abgemeldetenab 3 Jahren bis zur Einschulung, 
  • die Anzahl der aufgenommenen und abgemeldeten in Deutschland eingeschulte Kinder (Hortkinder).

Bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung  ist zu differenzieren zwischen

  • Kindertagesstätten nach NKiTaG,
  • Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII,
  • Kindertagespflege,
  • Betreuungsangebot ohne Betriebserlaubnis.

Kindertageseinrichtungen müssen nur bei einer Erstmeldung die aktuelle Gesamtzahl der aufgenommenen bzw. abgemeldeten Kinder aus der Ukraine melden. Bei jeder weiteren anlassbezogenen Meldung reicht die Meldung der Veränderung gegenüber der vorhergehenden Meldung aus.

Die meldenden Einrichtungen erhalten nach jeder vollzogenen Meldung eine Quittung.