Informationen zum EU-Programm Erasmus+
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 20.05.2021 die neue Programmgeneration 2021 – 2027 beschlossen. Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (u. a. mit den jeweiligen Antragsterminen) und einen Programmleitfaden. Der Leitfaden beinhaltet alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten, Zuschusshöhen und Zielen des Programms.
Prioritäten des laufenden Programms sind
- Inklusion und Vielfalt,
- digitaler Wandel,
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie
- Teilhabe am demokratischen Leben.
Teilnehmen können die
- 27 EU-Mitgliedstaaten,
- die EFTA-/EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie
- die EU-Kandidatenländer Nordmazedonien, Serbien und Türkei.
In der Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen – werden gefördert
- Mobilitäten von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen (individuelle kurzfristige oder langfristige Lernmobilität, Gruppenmobilität),
- Mobilitäten von Bildungspersonal aller Schulformen zu Fortbildungszwecken (Fortbildungskurse, Hospitationen und eigener Unterricht an Partnerschulen) und
- Auslandsaufenthalte von Lernenden in der beruflichen Bildung.
Ferner sind die Einladung von Expertinnen und Experten, die Aufnahme von in Ausbildung befindlichen Lehrkräften und vorbereitende Besuche möglich.
Teilnahmemöglichkeiten für Schulen ergeben sich über Kurzzeitprojekte, über eine Akkreditierung oder als Partner in einem Konsortium. Eine einmalige Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit eröffnet den Zugang für eine jährliche einfache Mittelanforderung.
Zuständige Nationale Agentur für Maßnahmen in der Leitaktion 1 für allgemein bildende Schulen aller Schulformen ist der Pädagogische Austauschdienst (NA-PAD) und für berufsbildende Schulen aller Schulformen die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB).
In der Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen – werden Partnerschaften für eine Zusammenarbeit gefördert. Das sind
- Kooperationspartnerschaften und
- Kleinere Partnerschaften.
Sowohl für Kooperationspartnerschaften als auch für Kleinere Partnerschaften gilt das Konsortialprinzip, d. h. die antragstellende Schule trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt und damit auch für das Gesamtbudget. Schulen wird daher lediglich eine Teilnahme als Partner empfohlen. Falls eine Schule dennoch eine Antragstellung erwägt, sollte sie sich vorher beraten lassen.
eTwinning bietet Schulen die Möglichkeit, sich mit Partnern in Europa zu vernetzen und virtuell zusammenzuarbeiten. Seit dem Jahr 2022 ist eTwinning Teil der neuen Europäischen Schulbildungsplattform „European School Education Platform“ (ESEP). Erste Angebote wie Partnersuche und das Erstellen neuer Projekte für europaweite gemeinsame Projektarbeit in einem geschützten virtuellen Klassenraum stehen bereits zur Verfügung. Alle Angebote können von Schulen aller Schulformen kostenfrei genutzt werden.
Erasmus+ Leitaktion 1
20.02.2024 12:00 Uhr Kurzeitprojekte und Mittelanforderungen akkreditierter Schulen
01.10.2024 12:00 Uhr Akkreditierung von Schulen, vorschulischen Einrichtungen oder anderen Einrichtungen
Erasmus+ Leitaktion 2
05.03.2024 12:00 Uhr
Kooperationspartnerschaften – mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften – und kleinere Partnerschaften
05.03.2024 17:00 Uhr
Kooperationspartnerschaften, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden
07.05.2024 17:00 Uhr Zentren der beruflichen Exzellenz
01.10.2024 12:00 Uhr Kleinere Partnerschaften
eTwinning
Projekte können jederzeit angemeldet werden.
Die beiden nationalen Agenturen bieten eine Vielzahl von Online-Seminaren zur Information und Beratung, aber auch individuelle Beratungen von Antragstellerinnen und Antragstellern an.
Schulen in Niedersachsen können sich zwecks Information und Beratung auch an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.