Erstqualifizierung von Leitungspersonal
Ein besonderer Schwerpunkt ist die Qualifizierung der Schulleitungen. Sie tragen nach § 43 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Gesamtverantwortung für die Schule und für deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Für den schulischen Entwicklungsprozess und die Erfolgswirksamkeit von Bildungsprozessen kommt ihnen daher eine zentrale Rolle zu.
Schule ist ein komplexes Mehr-Ebenen-System. Daher werden auch Qualifizierungen für das weitere Leitungspersonal angeboten, wie z. B. den Ständigen Vertretungen oder den Didaktischen Leitungen.
Niedersächsische Schulen sollen von qualifizierten und innovativen Leitungspersönlichkeiten erfolgswirksam geleitet und gestaltet werden. Das erfordert, dass Leitungsprozesse aus einem klaren Rollenverständnis heraus zielorientiert angelegt sind. Sich widerstrebende Anforderungen in mehrdimensionalen Spannungsfeldern werden lösungsorientiert und professionell realisiert. Eine empathische Haltung ist dabei grundlegend.
Qualitätsentwicklung ist die Verständigung innerhalb der Schule über das Qualitätsverständnis und die Ausgestaltung des schulischen Handelns entsprechend der konkreten Rahmenbedingungen. In diesem Zyklus von sich immer wieder neu transformierender Qualität wird von professionell agierendem Leitungspersonal unter den Prämissen von Würdigung und Herausforderung eine zeitgemäße Umsetzung erwartet, die Flexibilität und Agilität im Bildungssystem ermöglicht.